Änderungen bei der N.I.E.

Änderungen bei der N.I.E.

Auswanderung

Seit Kurzem ist es erforderlich, im Antragsformular des Ausländeramts das Motiv für die Beantragung der N.I.E. genau anzugeben. Es reicht nicht mehr, ein Kreuzchen bei „Por Intereses económicos“ ,  „Por Intereses Sociales“ oder „“Por Intereses Profesionales“ zu machen, sondern es muss näher erläutert werden, was man vorhat. Zum Beispiel muss man für einen Immobilienkauf die Adresse der Immobilie angeben oder zumindest in welcher Region Mallorcas man eine Immobilie sucht. Beantragt man die NIE für eine Autoummeldung, so muss man das Kennzeichen angeben. Auch wenn die NIE aus beruflichen Gründen beantragt wird, sind nähere Angaben zu machen, wie z.B. wo man einen Job sucht, bei welchem Arbeitgeber man sich bewirbt bzw. anfangen will zu arbeiten.

Das Ausländeramt will damit verhindern, dass immer mehr Menschen die NIE auf Mallorca beantragen, obwohl sie nicht auf Mallorca, sondern auf dem spanischen Festland leben wollen oder zu Hause sind. Dies kommt durch die angespannte Terminsituation und die deutlich längeren Wartezeiten in einigen anderen Provinzen Spaniens.

Anzeige
Spanisch

Sie haben noch keine N.I.E. und benötigen Unterstützung bei der Beantragung der N.I.E? Dann helfen wir Ihnen gern weiter!


Bildquelle: Canva Pro – Getty Images -nortonrsx
Autor: Jutta Upmann


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Stimmen Sie jetzt ab:
[Total: 2 Average: 5]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert