Diese Rechte haben Flugreisende bei Warnstreiks Foto: Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn

Diese Rechte haben Flugreisende bei Warnstreiks

Tourismus

Der Flug fällt wegen eines Warnstreiks aus oder ist stark verspätet? Das ist ärgerlich. Welche Rechte Sie als Fluggast haben.

Angekündigte Warnstreiks an mehreren deutschen Flughäfen bringen Reisepläne durcheinander – was ist, wenn der Flug wegen ihnen verspätet abhebt oder ausfällt? Das sind Ihre Rechte:

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

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Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Fluggesellschaft hinterher in Rechnung stellen.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. 

Die Frage nach Entschädigungen

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.

Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Fluggesellschaft oder deren Subunternehmen die Arbeit niederlegen. 

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralennachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

Das raten die betroffenen Airports:

Der Flughafen Hamburg hat wegen des Verdi-Streikaufrufs schon angekündigt, dass am Donnerstag und Freitag keine Passagierflieger abheben. Auch bei Ankünften seien Annullierungen und Verspätungen zu erwarten. Passagiere sollten sich an ihre Airline wenden.

Der Flughafen Köln/Bonn stellt Passagiere schon auf «massive Beeinträchtigungen des Flugbetriebs» ein. Wer für Donnerstag oder Freitag einen Flug von oder nach Köln/Bonn gebucht habe, solle sich dringend vor der Anreise zum Airport bei seiner Airline oder seinem Reiseveranstalter über den Status des Fluges informieren.

Auch der Airport Düsseldorf schreibt auf seiner Website, dass Passagiere an den beiden Tagen mit längeren Wartezeiten und Ausfällen rechnen müssen. Sie sollten sich vorher schlaumachen, ob der Flug wie geplant abhebt. Zudem gibt es eine Bitte an die Passagiere: Damit es an den Sicherheitskontrollen möglichst schnell geht, solle man das Handgepäck doch bitte «auf ein Minimum» reduzieren.


Quelle: dpa
Bildquelle: Jonas Walzberg/dpa/dpa-tmn


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