Beantragung der Residencia auf Mallorca

Beantragung der Residencia auf Mallorca

Auswanderung News

Mit der spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer in Spanien gemeint. 

Jeder Buerger der EU sowie aus Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz, der sich dauerhaft in Spanien aufhält – also mehr als 183 Tage im Jahr – gilt als Resident und ist verpflichtet, formal die Residencia zu beantragen. Die Frist hierfür beträgt 3 Monate nach Ankunft in Spanien.

Ausserdem gibt es einige weitere gute Gründe für die Beantragung der Residencia, zum Beispiel kann man in einigen Gemeinden auf Mallorca seinen Wohnsitz nur mit Vorlage der Residencia anmelden. Ausserdem benötigt man dieses Dokument, wenn man von den Reisevergünstigungen innerhalb Spaniens profitieren möchte. Und für Rentner, die in die Seguridad Social aufgenommen werden wollen, gilt auch, dass dies nur mit der Residencia möglich ist. 

Die Beantragung geschieht beim Ausländeramt in Palma mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Residencia kann nur persönlich beantragt werden. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt mitunter 6 bis 8 Wochen, insbesondere innerhalb der Saison. 

Die spanische Regierung hat die Ausstellung der Residencia oder auch „Certificado UE“ genannt an bestimmte Bedingungen geknüpft. 

Für Arbeitnehmer, die in Spanien angestellt sind,  und Selbstständige (Autonomos) in Spanien ist die Beantragung unkompliziert möglich. 

Für Privatiers, Rentner oder Menschen, die in einem anderen Land angestellt sind und in Spanien leben,  ist der Prozess aufwendiger, da Nachweise über die finanzielle Situation und eine für Residenten in Spanien gültige Krankenversicherung zu führen sind.

Jutta Upmann unterstützt Sie gern bei diesem Prozess. Jutta Upmann berät Sie, welches für Sie der beste Weg ist, die Residencia zu beantragen, prüft Ihre Unterlagen, bereitet die notwendigen Formulare vor, zahlt die fällige Gebühr im voraus und begleitet Sie zum Ausländeramt.

Sie benötigen die Residencia? Dann stellen Sie gern eine unverbindliche Anfrage direkt an Jutta Upmann.

Die angegebenen Preisen sind pro Person und enthalten die spanische Mehrwertsteuer sowie die Gebühr des Ausländeramts.

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Bildquelle: Canva Pro – Getty Images Pro – Allard1


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