Einfuhr von ausländischen Fahrzeugen auf Mallorca
Die KFZ-Ummeldung gilt als „Königsdisziplin“, was Behördengänge in Spanien angeht. Dies kommt daher, dass die Registrierung eines importierten Fahrzeugs in Spanien aus mehreren Schritten besteht und verschiedene Behörden involviert sind. So ist die Kfz-Ummeldung – zumindest auf Mallorca – nicht innerhalb weniger Tage erledigt, sondern dauert in der Regel einige Wochen bis Monate. Während des Ummeldeprocederes dürfen Sie Ihre Fahzeug selbstverständlich weiterfahren.
Wenn Du ein Fahrzeug importierst, prüfe bitte vorher, ob das Fahrzeug eine europäische Typen-Nr. besitzt und im Originalzustand ist, also keine Anbauten, Umbauten oder sonstige Modifikationen hat, denn solche Veränderungen werden nicht akzeptiert und müssen vor dem Inspektionstermin durch den ITV zurückgebaut werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt wurde. Dies unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
Neben den Gebühren der einzelnen Behörden fallen bei der Kfz-Ummeldung folgende Steuern an:
Impuesto de Matricula (Registrierungssteuer), diese richtet sich nach dem Zeitwert und dem CO2-Ausstoss des Fahrzeugs, sowie die Impuesto de Circulación (jährliche Kfz-Steuer) Falls bei der Ummeldung der Kfz-Halter geändert wird, fällt ausserdem eine Steuer an, die „Traspaso“ genannt wird. Sie beträgt 4% bzw. 8% des Zeitwerts, je nach Motorisierung des Fahrzeugs. Um den Traspaso zu sparen, sollte das Fahrzeug nach Möglichkeit noch im Heimatland auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Gern unterstützt Dich Jutta Upmann bei der Ummeldung Deines Kraftfahrzeuges, Anhängers oder Motorrads auf Mallorca.
Du möchtest Dein KFZ ummelden? Dann stelle gern eine unverbindliche Anfrage direkt an Jutta Upmann.
Bildquelle: Canva Pro – Canva Pro – @africa-images