Jeder, der in Spanien resident ist, muss seinen befristeten Führerschein umtauschen, sobald dieser abläuft. Hat er einen unbefristeten Führerschein, so ist dieser innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Residencia umzutauschen.
Natürlich kann man auch freiwillig vor Ablauf seinen befristeten Führerschein in einen spanischen umtauschen. Dazu muss die Residencia jünger als 2 Jahre sein und der Führerschein muss noch mindestens ein halbes Jahr Gültigkeit haben. In diesem Fall spart man sich den medizinischen Eignungstest („Informe de aptitud psicofisico“ ), der in den anderen Fällen absolviert werden muss.
Diese Regelungen gelten für Führerscheine, die in der EU ausgestellt wurden. Schweizer Führerscheine müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Residencia umgetauscht werden.
Die Laufzeit des neuen spanischen Führerscheins beträgt 10 Jahre für die Klasse B, für die Klassen C, CE und C1E beträgt sie 5 Jahre. Dies gilt für alle, die 60 Jahre oder jünger sind. Ab 70 Jahren beträgt die Laufzeit 5 Jahre, und dazwischen wird die Laufzeit anteilig errechnet.
Wer einmal einen spanischen Führerschein besitzt, kann diesen vor Ablauf in einem Centro Medico, welches den Eignungstest anbietet, verlängern lassen.
Du benötigst Hilfe beim Umtausch des Führerscheins? Dann stelle gern eine unverbindliche Anfrage direkt an Jutta Upmann.
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