Welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen

Welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen

Tourismus

Reiseversicherungen für Ihren Mallorca-Urlaub

Urlaub und die Vorfreude darauf sollen unbeschwert sein. Dennoch kann vor oder während der Reise einiges schiefgehen. Daran sollten Urlauberinnen und Urlauber während oder spätestens kurz nach der Buchung denken, auch wenn es angesichts von Gedanken an Palmen, Sonne und Sandstrand schwerfallen mag.

Aber: Krankheiten, Unfälle und andere Unwägbarkeiten können nicht nur den Urlaub platzen lassen. Es kann auch richtig teuer werden.

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Die gute Nachricht ist: Gegen vieles kann man sich mit Hilfe von Reiseversicherungen absichern. Doch nicht alle Reisepolicen, die es so auf dem Markt gibt, sind sinnvoll. Manches ist unverzichtbar, bei anderen spart man sich das Geld für die Reiseversicherungen lieber, wie der folgende Überblick zeigt:

Alternativlos: Auslandsreisekrankenversicherung

Aus Sicht von Verbraucherschützerin Karolina Wojtal ist diese Police unverzichtbar für Urlauber. Sie leistet in der Regel für medizinische Behandlungen im Ausland und den Rücktransport.

Zwar kann man Notfall-Behandlungskosten, die in einem EU-Land oder in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz anfallen, bei der heimischen gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Der Haken ist aber: Die Kosten werden nach den Tarifen des Behandlungslandes erstattet oder alternativ nach den Sätzen der eigenen Kasse. Entscheidet man sich für Ersteres, bekommt man nur das, was auch ein Patient in diesem Land als Erstattung erhält, so Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. Das kann bedeuten, dass nicht alle Kosten übernommen werden, weil Patienten in dem anderen Land zum Beispiel ebenfalls Zuzahlungen leisten müssen.

Bei einer Erstattung nach den Sätzen der deutschen Krankenkasse hingegen entsteht auch oft eine Lücke, da die Behandlung im Ausland wesentlich teurer als in Deutschland sein kann. «Eine Operation kann in Frankreich durchaus das Dreifache wie hierzulande kosten», sagt Wojtal. Auf der Differenz blieben Reisende dann sitzen. Und ein etwaiger Rücktransport ist in der heimischen gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel auch nicht vorgesehen.

Außerhalb Europas ist die Auslandsreisekrankenversicherung umso mehr unverzichtbar. Allein für Rücktransporte aus Übersee könnten Kosten von mehr als 100.000 Euro anfallen, schreibt die Stiftung Warentest auf ihrer Website 

Die Absicherung dagegen ist vergleichsweise günstig: Für Singles gibt es Policen schon für weniger als zehn Euro im Jahr, Familientarife kosten oft nicht mal 30 Euro pro Jahr.

Für viele sinnvoll: Reiserücktrittsversicherung

Die Abreise steht kurz bevor, da bricht sich das Kind den Arm. Nicht nur fällt der Urlaub dann kurzfristig ins Wasser. Es wird häufig auch noch richtig teuer, weil für derart kurzfristige Absagen in der Regel immense Stornogebühren anfallen. Mitunter muss der ganze Reisepreis bezahlt werden. Davor schützen Reiserücktrittsversicherungen.

Voraussetzung ist aber: Der Grund für die Reisestornierung muss in der Police abgesichert sein. «Es kann sehr viel abgedeckt sein, aber auch sehr wenig», sagt Wojtal mit Blick auf die Angebote.

Neben Unfällen und Krankheiten, die eigentlich immer enthalten sind, können etwa auch unvorhergesehene Prüfungstermine, Schwangerschaften oder plötzliche Arbeitslosigkeit abgedeckt sein. Deshalb lohnt der genaue Check der Versicherungsbedingungen.

Worauf man achten sollte: Einige ältere Policen haben Pandemie-Klauseln – das heißt, sie leisten nicht bei Krankheiten, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Pandemie eingestuft sind. Also auch nicht bei einer Corona-Erkrankung. Ebenfalls zu beachten: Die Angst etwa vor einer Ansteckung im Reiseland reicht für die Nutzung der Reiserücktrittversicherung generell nicht aus.

Möchte man die Flexibilität haben, bis wenige Tage oder Wochen vor Abreise den Urlaub ohne Angabe von Gründen stornieren zu können, kann man stattdessen einen Flex-Tarif hinzubuchen, den viele Veranstalter anbieten – allerdings meist gegen Aufpreis.

Für wen lohnt sich nun also eine Reiserücktrittversicherung? Laut Verbraucherschützerin Wojtal sollte man den Abschluss besonders bei teuren Reisen und Urlauben mit Kindern in Erwägung ziehen.

Die Policen von Reiseversicherungen lassen sich für einzelne Reisen, aber auch ein Jahr abschließen. Ein Jahresvertrag deckt alle Reisen für ein Jahr bis zu einem festgelegten Reisepreis ab. Allgemein gilt: Je höher der versicherte Reisepreis, desto mehr kostet die Police.

Gut zu wissen: In der Regel lässt sich eine Versicherung noch bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen, bei Last-Minute-Angeboten sind es oft drei bis vier Tage nach der Buchung.

Ein Hinweis der Expertin: Sobald etwa eine Erkrankung vorliegt, sollte die Versicherung informiert werden. «Nicht auf Genesung hoffen», sagt Wojtal. Der Grund: Reicht man ein Attest erst Tage später ein, stellt sich der Versicherer womöglich quer.

So könnten in dem Zeitraum zum Beispiel die Stornogebühren von 50 auf 100 Prozent gestiegen sein. In dem Fall könnte es passieren, dass der Versicherer nur die 50 Prozent bezahlt und verlangt, dass man für die anderen 50 Prozent selbst aufkommen muss, so Wojtal.

Oft im Paket mit dabei: Reiseabbruchversicherung

Sie wird oft im Paket mit der Reiserücktrittversicherung angeboten und springt ein, wenn der Urlaub aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls abgebrochen werden muss. Kosten für Rückreise oder Storno trägt dann die Versicherung.

Die Zeitschrift «Finanztest» rät zu solchen Kombi-Tarifen und auch Verbraucherschützerin Wojtal sagt: Die Reiserücktrittversicherung sei zwar das wichtigere Produkt. Aber wenn es die Reiseabbruchpolice dazu gibt, schadet das nicht.

Und was kosten solche Kombi-Tarife? Laut «Finanztest», die 52 Kombi-Policen erst jüngst verglichen hat, zahlen Singles bis 65 Jahre 112 Euro, um eine 3000-Euro-Reise damit sehr gut abzusichern. Für einen Jahresvertrag mit der gleichen Summe sind es ab 104 Euro. Eine Kombi-Police für Familien kostet demnach 143 Euro für die Einzelreise und ab 117 Euro für den Jahresvertrag.

Überlegenswerte Ergänzung: Corona-Schutzbrief

Folgendes Szenario: Wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion etwa nach einem Schnelltest können Sie nicht fliegen. Oder Ihnen wird deshalb am Zielort die Einreise verweigert. Und jetzt?

Für solche Situationen genügt der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung nicht. Damit daraus entstehende Mehrkosten nicht an einem hängenbleiben, kann man sich gegen diese Unwägbarkeiten für einzelne Reisen mit einer Zusatzversicherung absichern – wahlweise heißt die etwa Corona-Reiseschutz oder Corona-Schutzbrief.

Aktuell seien diese auf jeden Fall sinnvoll und auch notwendig, schätzt Wojtal. Denn der «Verdacht» auf eine Infektion reiche bei der Reiserücktrittversicherung eben gerade nicht, erklärt sie, da der tatsächliche Krankheitsfall noch nicht nachweisbar sei.

Oft überflüssig: Reisegepäckversicherung

Minimaler Schutz für einen relativen hohen Beitrag, so lautet die Einschätzung der Verbraucherzentralen zu diesen Policen: «Denn Sie müssen auf Ihr Gepäck so sorgfältig achten, als ob es überhaupt nicht versichert sei.» Gut zu wissen: Wird einem der Koffer aus dem Hotelzimmer geklaut, sei der Verlust auch durch die Hausratversicherung gedeckt.

Und sonst noch? 

Auch im Urlaub kann man anderen ungewollt schweren Schaden zufügen und sich in der Folge mit Schadenersatzforderungen in immenser Höhe konfrontiert sehen. Deshalb sollte man sicherheitshalber prüfen, ob die Privat-Haftpflichtversicherung auch für das Ausland gilt, raten die Verbraucherzentralen. Viele dieser Policen leisten demnach weltweit – bei Auslandsaufenthalten von unter einem Jahr.


Quelle: dpa
Bildquelle: Canva Pro – Getty Images – ronstik


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