Nie mehr vergessen, die KFZ-Steuer zu zahlen
Viele KFZ-Besitzer vergessen die Zahlung ihrer KFZ-Steuer und bemerken dies erst, wenn sie ihr Fahrzeug verkaufen wollen, da die überfällige Steuer als Embargo auf das Fahrzeug eingetragen wird. Dies bedeutet, das Auto kann in diesem Fall nicht auf einen neuen Halter umgeschrieben werden.
Bis 2018 war es so, dass die ATIB (Agencia Tributaria de las Islas Baleares), die Behörde auf Mallorca, an die die KFZ-Steuer gezahlt wird, jährlich Zahlungsaufforderungen an die KFZ-Halter per Post versandt hat. Diese Vorgehensweise wurde ab 2019 eingestellt, und seither muss sich jeder selbst darum bemühen, seine Steuer zu bezahlen.
Wie ist nun die Zahlung der KFZ-Steuer auf Mallorca möglich?
Wer KFZ-Steuerpflichtig ist, kann sich bei der ATIB persönlich seinen „Codigo de Contribuyente“ abholen und diesen anschliessend online in sein persönliches Passwort ändern. Wenn dies geschehen ist, hat er Zugang zum „Cartero Virtual“ (Virtueller Briefkasten) und kann dort bei Fälligkeit seine Belege einsehen und mit Bankkarte bezahlen. Auch eine Abbuchungsermächtigung kann so eingerichtet werden.
Wer ein „Certificado Electronico“ (elektronische Unterschrift) besitzt, kann sich den Weg zur ATIB sparen und mit diesem Certificado auf der Webseite der ATIB einloggen, um seine Belege einzusehen und zu bezahlen. Übrigens hat jeder Selbstständige (Autonomo) dieses Certificado bereits und kann dies bei seinem Steuerberater anfordern.
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